Hamburg, 10.01.2015, von Internet-Team

Jährliche Unterweisung 2015

Das Jahr 2015 startet nicht nur mit einem Einsatz, sondern auch mit der obligatorischen jährlichen Unterweisung über Unfallverhütungsvorschriften und THW Dienstanweisungen.

Die jährlichen Unterweisungen, welche im Rahmen der Ausübung einer THW Tätigkeit durchgeführt werden müssen, sind so vielfältig wie die Möglichkeiten der Tätigkeiten im THW.

Neben den allgemeinen Belehrungen für alle Helfer wurden auch die Kraftfahrer und Atemschutzgeräteträger belehrt, zumindestens die, welche nicht in das Einsatzgeschehen im Tagesverlauf eingebunden waren.

Die Themen umfassten folgende Bereiche und es wird insbesondere auf bekannte Unfallschwerpunkte eingegangen:

  • Organisation der Ersten Hilfe

  • Verhalten bei Unfällen
  • Rechte und Pflichten der THW-Angehörigen
  • vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • Auswirkungen des elektrischen Stromes auf den  menschlichen Körper
  • Elekrische Betriebsmittel
  • Elektrische Gefahren an Einsatzstellen
  • Arbeitszeiten/ Einsatzzeiten / Ruhezeiten
  • Jugendschutz
  • Mutterschutzunterweisung
  • Hygiene in der Unterkunft und an Einsatzstellen
  • Hygienebelehrung für Küchenpersonal
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Sicherer Umgang mit Handwerkszeugen
  • Umgang mit Maschinen
  • Transport, Lagerung und Umgang mit Druckgasflaschen
    und brennbaren Flüssigkeiten
  • Leitern
  • Gasschweißen, Brennschneiden/Thermisches
    Trennen,  Hartlöten, Elektroschweißen
  • Kraftfahrerbelehrung
  • Einweisung neue Atemschutzgerätegeneration
  • Atemschutznotfälle (praktische Übung)


Der Belehrungsmarathon war mit abschließender praktischer Übung der Atemschutzgeräteträger am späten Nachmittag beendet.

Die UVV Belehrung wird zweimalig jährlich durch den OV angeboten, so das sichergestellt wird das jeder Helfer diese Belehrung jährlich bekommt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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