Zum Führen von Einsatzfahrzeugen benötigt man neben seiner zivilen Fahrerlaubnis, auch eine interne Schulung. Die heißt im THW Bereichsausbildung (BA) Kraftfahrwesen und besteht aus bis zu 15 Modulen. Diese können individuell absolviert werden, je nachdem welches Fahrzeug oder Anbaugerät der künftige Kraftfahrer bedienen muss. Die ersten fünf Module sind allerdings für alle verpflichtend und bilden quasi die Kraftfahrer- Grundausbildung. An insgesamt vier Tagen wurden diese Inhalte jetzt bei uns im Ortsverband durchgeführt.
Die Theoriethemen wurden an zwei Abenden mittels der dienstlichen WEBEX- Plattform als Onlineunterricht vermittelt. Hier wurden die Kenntnisse der StVO aufgefrischt, die Dienstvorschrift (DV) Fahrzeuge vorgestellt und der Transport von Gefahrgütern unterhalb von 1000- Punkte erklärt. Ein Schwerpunkt bildeten die Sonderrechte nach §35 StVO und das Fahren mit Sondersignalen.
Für die Praxis wurden die Teilnehmer in zwei Gruppen aufgeteilt, um die Auflagen der Coronaschutzmaßnahmen erfüllen zu können. Bei den praktischen Fahraufgaben saßen so immer nur zwei Helfer und ein Ausbilder im Kfz.
Neben Parcourfahren, die Einweiser- und Sichtzeichen, sowie Einzelfahrten, fand auch eine Unterrichtseinheit zum Thema Ladungssicherung statt.
Am Ende konnten alle Helfer des Ausbildungsziel erreichen und stehen jetzt als Kraftfahrer für den Einsatz bereit.