Bevor unsere Helfer ein Einsatzfahrzeug das THW bewegen dürfen, benötigen sie neben ihrer zivilen Fahrerlaubnis unter anderen auch eine Bereichsausbildung. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser erhalten sie ihre Beauftragung und werden auf die jeweiligen Fahrzeuge eingewiesen.
An insgesamt drei Tagen führte jetzt ein fünfköpfiges Ausbilderteam diese Ausbildung bei uns im OV durch. An zwei Tagen unter der Woche erfolgte die Vermittlung der theoretischen Themen mittels Onlineunterricht. Hier ging es um die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, der richtige Umgang mit Gefahrguttransporten und die Gefahren bei Einsatzfahrten. Ein Schwerpunkt wurde auf die Sonderrechte gem. §35 StVO und die Verwendung von blauen Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn gelegt.
Am Samstag ging es die Praxis. Hier wurden die Themen Ladungssicherung, Technischer Dienst vor der Benutzung und die eigentliche Einweisung auf die Fahrzeuge durchgeführt. Bei den anschließenden Fahrten galt es die Teilnehmer auf ihre allgemeine Fahrtauglichkeit für Kraftfahrertätigkeiten im THW hin zu beurteilen. Diese Hürde schafften alle ohne Probleme.
Die Durchführung der Bereichsausbildung wurde wie gewohnt von unserem OV- Koch unterstützt.